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   VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19   

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https://dejure.org/2020,24343
VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19 (https://dejure.org/2020,24343)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31.07.2020 - 3 K 1627/19 (https://dejure.org/2020,24343)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 3 K 1627/19 (https://dejure.org/2020,24343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Bei noch andauernden Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (BVerwG, U. v. 14.03.2006 - 1 C 11/05 -).

    Sofern die Vollstreckung noch nicht abgeschlossen ist, sind spätere Rechtsänderungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2006 - 1 C 11/05 - zitiert nach juris).

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 639/19
    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten das Sach- und Streitstandes wird auf Inhalt der Gerichtsakte, der Akte zu dem Verfahren 3 K 1237/19, der Akte zu dem Verfahren 3 K 986/20 sowie der Akten 3 L 632/18 und 3 L 639/19 mit den beigezogenen Verwaltungsvorgängen, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.

    Hat demnach der Leistungsbescheid Bestandskraft erlangt und rechtfertigt - wie die Kammer in dem Beschluss vom 5. März 2020 -3 L 639/19 - ausgeführt hat, die Androhung eines Zwangsmittels nur dessen einmalige Anwendung (hier Ersatzvornahme), können aus der zum Streitgegenstand gemachten Androhung der Ersatzvornahme in dem Bescheid vom 17. Oktober 2019 weitere Rechtsfolgen zulasten der Klägerin nicht abgeleitet werden.

  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 3 L 632/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen denkmalrechtliche Verfügung

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Diese wurden nach dem Ergehen einer Ordnungsverfügung des Beklagten vom 12. September 2018 und einer Entscheidung des Gerichts im Verfahren 3 L 632/18 vom 05. Dezember 2018 entfernt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten das Sach- und Streitstandes wird auf Inhalt der Gerichtsakte, der Akte zu dem Verfahren 3 K 1237/19, der Akte zu dem Verfahren 3 K 986/20 sowie der Akten 3 L 632/18 und 3 L 639/19 mit den beigezogenen Verwaltungsvorgängen, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.

  • OVG Thüringen, 22.04.2002 - 1 EO 184/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht,

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Eine weitergehende Ermessensbetätigung war nicht erforderlich (vgl. hierzu auch: OVG Thüringen, Beschluss vom 22. April 2002 - 1 EO 184/02 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 10 S 29.15

    Verwaltungsvollstreckung; Festsetzung eines Zwangsgeldes; Androhung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Nach § 15 VwVGBbg sind Einwendungen gegen Entstehung und Höhe der Verpflichtung, deren Erfüllung erzwungen werden soll, außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsmitteln zu verfolgen ( OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - OVG 10 S 29.15; VG Cottbus, Beschluss vom 4. Mai 2016 - VG 3 L 49/16 -).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt vielmehr erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 263/12

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Beendigung der Vollstreckung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Allerdings bildete der Abschluss der Vollstreckungsmaßnahme die maßgebliche Zäsur (vergleiche BVerwG, a.a.O.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. April 2013 - 4 A 263/12 - zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 53/91

    Beitreibung eines Zwangsgeldes; Zwangsgeld; Zweckerreichung

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2020 - 3 K 1627/19
    Dies berücksichtigt auch, dass das Vollstreckungsverfahren dreigeteilt ist und neben der Androhung und Festsetzung (soweit das Gesetz eine entsprechende Verpflichtung beinhaltet) dessen Ausführung bzw. Anwendung (bei einem Zwangsgeld die Beitreibung) mit umfasst (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 2 L 53/91 -zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20

    Allgemeinverfügung; Beugefunktion; Erledigung; Festsetzung; Maßgeblicher

    Das ändert aber nichts daran, dass eine Vollstreckungsmaßnahme unabhängig von einer bereits erfolgten Zahlung oder Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds jedenfalls auch dann abgeschlossen ist, wenn ihr Zweck erreicht ist, d.h. wenn sich der Pflichtige pflichtgemäß verhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Rn. 9; vgl. zur Zweckerreichung als Abschluss des Vollstreckungsverfahren auch VG Cottbus, Urt. v. 31.7.2020 - 3 K 1627/19 - juris Rn. 30).
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